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Powerboards auf Reisen

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Darf ich mein eBoard auf Flugreisen mitnehmen?

Die aller meisten elektrischen Longboards werden derzeit mit Li-Ion Batterien betrieben. Das chemische Element Lithium ist sehr reaktionsfreudig. Wird eine Lithium Batterie beschädigt, so kann sie sich selber entzünden. Zwar müssen alle eBoard Hersteller Ihre Lithium Batterien ausgiebig testen und nachweisen, dass bestimmte Kriterien erfüllt werden, aber an Bord eines Flugzeuges geht Sicherheit eben über alles. Deshalb gibt es genaue Vorschriften für die Mitnahme von Lithium Akkus im Flugzeug als Handgepäck oder als aufgegebenes Gepäck.

Es gibt unterschiedliche Regeln für den Fall, dass die Batterien / Akkus in einem elektronischen Gerät eingebaut sind oder lose als Ersatzbatterie transportiert werden, wie es bei einer Powerbank der Fall wäre.

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Lithium Ionen Akkus (< 100 Wh)

  • Smartphone Akku
  • Tablet Akku
  • Digitalkamera Akku
  • die allermeisten Notebook Akkus

Lithium Ionen Akkus mit einer Nennenergie geringer als 100 Wh dürfen in einem elektronischen Gerät eingebaut generell im Handgepäck oder aufgegebenem Gepäck mitgeführt werden. Ersatzbatterien wie Powerbanks hingegen dürfen nur im Handgepäck und nur in angemessenen Mengen für den persönlichen Gebrauch mitgeführt werden.

Handgepäck Aufgegebenes Gepäck
Im Gerät verbaut OK OK
externer Akku OK Verboten!

Lithium Ionen Akkus (zwischen 100 und 160 Wh)

  • eBoard Akkus
  • extrem leistungsfähige Notebook Akkus

Lithium Ionen Akkus mit mehr als 100Wh und bis 160 Wh Nennenergie bedürfen einer Genehmigung der Fluggesellschaft. Ist diese vorhanden, so können diese in einem Gerät verbaut sowohl im Check-In Gepäck wie auch im Handgepäck befördert werden. Ersatzbatterien / Akkus sind auf 2 Stück je Fluggast für die Beförderung in der Kabine beschränkt. Die Lithium-Ionen Batterien müssen außerdem die Anforderungen des UN 38.3 Reports erfüllen und z. B. durch eine Bescheinigung des Herstellers oder eine eigene schriftliche Bestätigung nachgewiesen werden.

Handgepäck Aufgegebenes Gepäck
Im Gerät verbaut OK OK
externer Akku OK, max 2 Stück Verboten!

Lithium Ionen Akkus (> 160 Wh)

  • große eBoard Akkus
  • E-Bike Akkus

Lithium Ionen Akkus mit mehr als 160 Wh Nennenergie dürfen im Passagierflugzeug nicht befördert werden. Wenn Sie Ausrüstung mit derart starken Akkus mitnehmen müssen, dann ist dies nur als separate Luftfracht möglich, die dann in einer Frachtmaschine transportiert wird.

Handgepäck Aufgegebenes Gepäck
Im Gerät verbaut Verboten! Verboten!
externer Akku Verboten! Verboten!

Einzige Ausnahme sind Rollstühle oder andere notwendige Mobilitätshilfen mit eingebauten Akkus bis max 300 Wh. Diese dürfen als aufgegebenes Gepäck - nicht aber als Handgepäck befördert werden.

Die Regelungen von einzelnen Airlines können sich im Detail unterscheiden. Bitte unbedingt vorher nochmal checken.

Quellen / Lufthansa / Air France / Air Berlin / British Airways / Easyjet

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